Sie haben einen Gebrauchtwagen gekauft und möchten ihn überführen? Mit einem Kurzzeitkennzeichen und der passenden eVB-Nummer fahren Sie legal und versichert zum Zielort. Die eVB erhalten Sie bei nondos.net sofort per SMS und E-Mail.
Wann brauche ich ein Kurzzeitkennzeichen zur Überführung?
Ist ein Fahrzeug nicht zugelassen – etwa ein gekaufter Gebrauchtwagen ohne aktuelle Zulassung – benötigen Sie für die Fahrt zum neuen Standort ein Kurzzeitkennzeichen. Es ist ausdrücklich für Überführungsfahrten zugelassen.
Welche Versicherung gilt bei der Überführung?
Für das Kurzzeitkennzeichen schließen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung ab. Den Nachweis dafür liefert die eVB-Nummer – ohne sie gibt die Zulassungsstelle kein Kennzeichen aus.
eVB-Nummer für die Überführung
Die eVB-Nummer für ein Überführungs-Kurzzeitkennzeichen erhalten Sie bei nondos.net ab 35,00 €, in Sekunden per SMS und E-Mail. So beantragen Sie das Kennzeichen kurzfristig und holen das Fahrzeug noch am selben Tag ab.
Auto ins Ausland überführen
Auch für Überführungen ins benachbarte Ausland wird das Kurzzeitkennzeichen häufig akzeptiert. Klären Sie vorab die Bestimmungen des Ziellandes – der Versicherungsschutz über die eVB gilt im vereinbarten Geltungsbereich.
Ablauf der Überführung – Schritt für Schritt
- eVB-Nummer beantragen bei nondos.net.
- Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle beantragen und Schilder prägen lassen.
- Fahrzeug abholen und innerhalb des gültigen Zeitraums überführen.
Jetzt eVB-Nummer für die Überführung sichern
Beantragen Sie Ihre eVB-Nummer rund um die Uhr – sofort per SMS und E-Mail.