Sie haben eine eVB-Nummer für ein Kurzzeitkennzeichen bestellt und möchten sie doch nicht nutzen? Ob eine Stornierung oder Erstattung möglich ist, hängt vor allem davon ab, ob die eVB-Nummer bereits zur Anmeldung verwendet wurde.
14 Tage Widerrufsrecht für Verbraucher
Als Verbraucher haben Sie grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Vertragsschluss. Den Widerruf erklären Sie formlos – zum Beispiel per E-Mail an info@nondos.com oder mit dem Muster-Widerrufsformular. Für ab dem 19.06.2026 über unsere Website oder App geschlossene Verträge können Sie den Widerruf zusätzlich bequem über unsere Funktion Vertrag widerrufen (elektronischer Widerrufsbutton) erklären. Die ausführliche Widerrufsbelehrung ist Teil unserer AGB.
Wichtig: bereits genutzte eVB-Nummer
Das Widerrufsrecht erlischt, sobald die Leistung vollständig erbracht ist – das betrifft insbesondere eine bereits aktivierte eVB-Nummer, mit der ein Kennzeichen ausgestellt oder ein Fahrzeug angemeldet wurde. Eine so verwendete Deckungskarte gilt als verbraucht und kann nicht mehr erstattet werden.
Aktiviert, aber nicht zur Anmeldung genutzt?
Wurde die eVB-Nummer freigeschaltet, aber nicht zur Anmeldung verwendet, ist eine Erstattung möglich, sobald die Aktivierungsfrist abgelaufen ist und kein Kennzeichen ausgestellt wurde. Hier heißt es also: den Ablauf der Frist abwarten.
Was wird erstattet?
Bei einem wirksamen Widerruf durch einen Verbraucher erstatten wir alle geleisteten Zahlungen einschließlich der Standard-Lieferkosten, ohne Abzug von Zahlungsgebühren. Haben Sie ausdrücklich gewünscht, dass der Versicherungsschutz schon innerhalb der Widerrufsfrist beginnt, kann für den bereits erbrachten Teil ein anteiliger Betrag anfallen.
So gehen Sie vor
Am besten klären Sie eine Stornierung oder Erstattung direkt mit uns – telefonisch unter 069 38013776 oder per E-Mail an info@nondos.com. Die Bearbeitungszeiten hängen teils von Behörden und Versicherern ab.
Mehr dazu: Gültigkeit & Dauer von eVB und Kurzzeitkennzeichen