Kurzzeitkennzeichen ohne HU/TÜV – das ist zu beachten

Ein häufiges Problem beim Kurzzeitkennzeichen: Die Hauptuntersuchung (HU, umgangssprachlich TÜV) ist abgelaufen. Geht das Kurzzeitkennzeichen trotzdem? Die Antwort hängt von der Zulassungsstelle und vom Zweck Ihrer Fahrt ab.

Grundsatz: HU wird in der Regel verlangt

Für die uneingeschränkte Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens setzen die Zulassungsstellen seit der Reform von 2015 üblicherweise eine gültige Hauptuntersuchung voraus.

Ohne gültige HU: nur eingeschränkte Fahrten

Ist die HU abgelaufen, erlauben viele Zulassungsstellen das Kurzzeitkennzeichen nur für bestimmte Fahrten, zum Beispiel:

  • die direkte Fahrt zur nächstgelegenen Prüfstelle oder Werkstatt, um die HU durchführen zu lassen,
  • Fahrten innerhalb des Zulassungsbezirks und angrenzender Bezirke, um die Verkehrs- und Betriebssicherheit herzustellen.

Die Entscheidung trifft die zuständige Zulassungsstelle, und die Handhabung kann regional unterschiedlich sein. Erkundigen Sie sich daher vorab bei Ihrer Zulassungsstelle, welche Nachweise sie verlangt.

Die eVB-Nummer brauchen Sie in jedem Fall

Unabhängig von der HU benötigen Sie für das Kurzzeitkennzeichen immer eine gültige eVB-Nummer als Versicherungsnachweis. Diese erhalten Sie bei nondos.net sofort per SMS und E-Mail – die HU-Frage klären Sie davon getrennt mit Ihrer Zulassungsstelle.

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Mehr dazu: Kurzzeitkennzeichen: Kosten & Ablauf

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